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   BSG, 15.12.1992 - 10 RKg 12/92   

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BSG, 15.12.1992 - 10 RKg 12/92 (https://dejure.org/1992,8982)
BSG, Entscheidung vom 15.12.1992 - 10 RKg 12/92 (https://dejure.org/1992,8982)
BSG, Entscheidung vom 15. Dezember 1992 - 10 RKg 12/92 (https://dejure.org/1992,8982)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rücknahme eines Asylantrags und Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Anspruch auf Kindergeld für einen zurückliegenden Zeitraum - Anspruch auf Rücknahme der bindenden Ablehnungen von Kindergeldanträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 14.09.1989 - 4 REg 7/88

    Gewöhnlicher Aufenthalt iS. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 BErzGG bei Asylbewerbern

    Auszug aus BSG, 15.12.1992 - 10 RKg 12/92
    Auf die lediglich deklaratorische und nicht konstitutive Wirkung einer Anerkennung als Asylberechtigter und die hieraus zu ziehenden Folgerungen auf die Begründung eines Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes (Hinweis auf Bundessozialgericht vom 14. September 1989, BSGE 65, 261 [BSG 14.09.1989 - 4 REg 7/88] = SozR 7833 § 1 Nr. 7) könne sich der Kläger nicht berufen, da das Asylrecht nur aufgrund eines förmlichen Feststellungsaktes wahrgenommen werden könne.

    Wenn es richtig sei, daß die Asylanerkennung nur deklaratorische, nicht konstitutive Wirkung habe (Hinweis auf BSG vom 14. September 1989, BSGE 65, 261 [BSG 14.09.1989 - 4 REg 7/88] = SozR 7833 § 1 Nr. 7), könne auch nicht aus einer letztlich fehlenden Asylanerkennung geschlossen werden, daß ein im Verlauf eines wegen Asylantrags geduldeten Aufenthalts auf eine andere rechtliche Grundlage gestelltes Aufenthaltsrecht nicht schon zuvor - hier seit Juli 1979 - gegeben gewesen sei.

    Unter Hinweis auf Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG vom 20. April 1982, BVerfGE 60, 253, 295) [BVerfG 20.04.1982 - 2 BvL 26/81] führt das BSG insoweit (BSGE 65, 261, 264 f) [BSG 14.09.1989 - 4 REg 7/88] ausdrücklich aus, daß die geltende Gesetzeslage das Asylrecht erst zufolge eines von dem Asylsuchenden zu erwirkenden und notfalls auch zu erstreitenden förmlichen Feststellungsaktes anerkenne.

  • BSG, 23.02.1988 - 10 RKg 17/87

    Kindergeldanspruch - Asylbewerber - Rechtskräftige Ablehnung des Asylantrages -

    Auszug aus BSG, 15.12.1992 - 10 RKg 12/92
    Das BSG hat folgerichtig und übereinstimmend entschieden, daß Asylbewerber während der Dauer eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens, in welchem über ihre Asylberechtigung entschieden wird, im Regelfall keinen gewöhnlichen Aufenthalt im Geltungsbereich des BKGG haben (BSGE 62, 67, 69 sowie zum BKGG die Entscheidung des Senats vom 23. Februar 1988, BSGE 63, 47, 51 = SozR 5870 § 1 Nr. 14).

    In anderen Entscheidungen ist diese Voraussetzung durch andere Wendungen umschrieben worden, etwa dadurch, daß davon auszugehen sein müsse oder damit gerechnet werden könne, daß der Asylbewerber auf Dauer im Geltungsbereich des BKGG bleiben werde (BSG vom 23. Februar 1988, BSGE 63, 47, 49 = SozR 5870 § 1 Nr. 4; BSG vom 17. Mai 1989, BSGE 65, 84, 86 = SozR 1200 § 30 Nr. 17).

  • BSG, 25.06.1987 - 11a REg 1/87

    Wohnsitz - Gewöhnlicher Aufenthalt - Asylbewerber - Erziehungsgeld

    Auszug aus BSG, 15.12.1992 - 10 RKg 12/92
    Entsprechend hat das BSG schon immer angenommen, daß dem Begriff des "gewöhnlichen Aufenthaltes" das Moment der Dauer eigen ist (vgl zB BSG vom 25. Juni 1987, BSGE 62, 67, 69 = SozR 7833 § 1 Nr. 1 zum Bundeserziehungsgeldgesetz ), was erst recht auch für den "Wohnsitz" gelten muß (BSG vom 27. September 1990, SozR 3-7833 § 1 Nr. 2 S 11 f).

    Das BSG hat folgerichtig und übereinstimmend entschieden, daß Asylbewerber während der Dauer eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens, in welchem über ihre Asylberechtigung entschieden wird, im Regelfall keinen gewöhnlichen Aufenthalt im Geltungsbereich des BKGG haben (BSGE 62, 67, 69 sowie zum BKGG die Entscheidung des Senats vom 23. Februar 1988, BSGE 63, 47, 51 = SozR 5870 § 1 Nr. 14).

  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus BSG, 15.12.1992 - 10 RKg 12/92
    Unter Hinweis auf Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG vom 20. April 1982, BVerfGE 60, 253, 295) [BVerfG 20.04.1982 - 2 BvL 26/81] führt das BSG insoweit (BSGE 65, 261, 264 f) [BSG 14.09.1989 - 4 REg 7/88] ausdrücklich aus, daß die geltende Gesetzeslage das Asylrecht erst zufolge eines von dem Asylsuchenden zu erwirkenden und notfalls auch zu erstreitenden förmlichen Feststellungsaktes anerkenne.
  • BSG, 27.09.1990 - 4 REg 30/89

    Anspruch auf Erziehungsgeld für Asylbewerber

    Auszug aus BSG, 15.12.1992 - 10 RKg 12/92
    Entsprechend hat das BSG schon immer angenommen, daß dem Begriff des "gewöhnlichen Aufenthaltes" das Moment der Dauer eigen ist (vgl zB BSG vom 25. Juni 1987, BSGE 62, 67, 69 = SozR 7833 § 1 Nr. 1 zum Bundeserziehungsgeldgesetz ), was erst recht auch für den "Wohnsitz" gelten muß (BSG vom 27. September 1990, SozR 3-7833 § 1 Nr. 2 S 11 f).
  • BSG, 17.05.1989 - 10 RKg 19/88

    Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Bundesgebiet als Prognoseentscheidung,

    Auszug aus BSG, 15.12.1992 - 10 RKg 12/92
    In anderen Entscheidungen ist diese Voraussetzung durch andere Wendungen umschrieben worden, etwa dadurch, daß davon auszugehen sein müsse oder damit gerechnet werden könne, daß der Asylbewerber auf Dauer im Geltungsbereich des BKGG bleiben werde (BSG vom 23. Februar 1988, BSGE 63, 47, 49 = SozR 5870 § 1 Nr. 4; BSG vom 17. Mai 1989, BSGE 65, 84, 86 = SozR 1200 § 30 Nr. 17).
  • BSG, 15.12.1992 - 10 RKg 11/92

    Kindergeld - Rückwirkung - Verwaltungsakt - Rücknahme - Asylberechtigter

    Auszug aus BSG, 15.12.1992 - 10 RKg 12/92
    Selbst wenn auch im Kindergeldrecht die vom 4. Senat des BSG im Rahmen des BErzGG begründete Rechtsauffassung zuträfe (vgl hierzu allerdings die Entscheidung des Senats vom heutigen Tage im Rechtsstreit 10 RKg 11/92), so wäre sie im Falle des Klägers nicht anwendbar.
  • BSG, 20.12.1990 - 4 REg 10/90

    Erziehungsgeldberechtigender Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt bei

    Auszug aus BSG, 15.12.1992 - 10 RKg 12/92
    Auch die ihm am 13. Juli 1989 erteilte Aufenthaltserlaubnis schließlich hat einen gewöhnlichen Aufenthalt oder Wohnsitz des Klägers in der Bundesrepublik Deutschland nicht rückwirkend begründet (vgl BSG vom 20. Dezember 1990, SozR 3-7833 § 1 Nr. 3).
  • BSG, 20.05.1987 - 10 RKg 18/85

    Befristete Aufenthaltserlaubnis - Ausländer - Aufenthalt - Kindergeld

    Auszug aus BSG, 15.12.1992 - 10 RKg 12/92
    Dabei kommt es auf die voraussehbare Zukunft an (BSG vom 20. Mai 1987, SozR 5870 § 1 Nr. 12).
  • BSG, 12.02.1992 - 10 RKg 26/90

    Kindergeld für Asylbewerber - Gewöhnlicher Aufenthalt auf Dauer bei einem

    Auszug aus BSG, 15.12.1992 - 10 RKg 12/92
    Der Senat sieht sich in der geschilderten Auffassung zu § 1 Abs. 1 Nr. 1 BKGG im übrigen auch durch die Neufassung des § 1 Abs. 3 BKGG mit Geltung ab 8. Juli 1989 bestätigt, mit der der Gesetzgeber weitgehend auf die dargestellte Rechtsprechung Bezug genommen hat (hierzu BSG vom 12. Februar 1992 - 10 RKg 26/90 -).
  • BSG, 30.09.1993 - 4 RA 49/92

    Polen - Rentner - Aufenthaltserlaubnis - Wohnsitz - Gewöhnlicher Aufenthalt

    Der Begriff des gewöhnlichen Aufenthaltes (ebenso wie der des Wohnsitzes) knüpft jedenfalls im gesamten Sozialversicherungsrecht (§ 1 Abs. 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch ; anders zum Kindergeldrecht BSG Urteile vom 15. Dezember 1992, 10 RKg 12/92; 10 RKg 11/92 m.w.N.) in erster Linie an die - objektiv gegebenen - tatsächlichen Verhältnisse an.
  • LSG Hessen, 28.09.1994 - L 6 Kg 916/93

    Rückwirkender Kindergeldanspruch - Asylbewerber - gewöhnlicher Aufenthalt -

    Beides läßt sich nur im Wege einer vorausschauenden Betrachtungsweise anhand der erkennbaren Umstände des Einzelfalles entscheiden (BSG, a.a.O.; Urteil vom 17. Mai 1989 - 10 RKg 19/88 = SozR 1200 § 30 Nr. 17; Urteil vom 15. Dezember 1992 - 10 RKg 12/92 m.w.N.).
  • LSG Hessen, 07.06.2000 - L 6 KG 1480/96

    Kindergeldanspruch - Ausländer - Asylbewerber - Aufenthaltstitel -

    Wenn diese Prognoseentscheidung -- wie hier-- während eines laufenden Asylverfahrens zu treffen ist, bedeutet dies, dass es auch bei den Pflegekindern des Klägers der Feststellung bedarf, ob nach dem Ausländerrecht und der Handhabung der einschlägigen Ermessensvorschriften durch die deutschen Behörden davon auszugehen sei, dass der Ausländer während des zur Durchführung des Asylverfahrens gestatteten Aufenthalts nicht nur vorübergehend, sondern auf die voraussehbare Zukunft im Bundesgebiet bleiben könne (BSG Urt. v. 15.12.1992 -- 10 RKg 12/92 m.w.N.).
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